§ 597 Klageabweisung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 68
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Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 11.04.2014 – I-22 U 156/13
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 – 6 U 36/24
- LG Frankfurt (Oder), 13.12.2024 – 19 O 136/23Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 15.05.2024 – 5 U 133/22
- KG, 28.08.2020 – 14 U 168/19
- OLG Frankfurt am Main, 30.08.2019 – 5 U 35/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 09.10.2024 – 49 O 26/24
- LG Paderborn, 03.01.2024 – 3 O 240/23
- OLG Hamm, 21.12.2023 – 24 U 18/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 597 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/597#abs-1 (1) Insoweit der in der Klage geltend gemachte Anspruch an sich oder infolge einer Einrede des Beklagten als unbegründet sich darstellt, ist der Kläger mit dem Anspruch abzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/597#abs-2 (2) Ist der Urkundenprozess unstatthaft, ist insbesondere ein dem Kläger obliegender Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt, so wird die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abgewiesen, selbst wenn in dem Termin zur mündlichen Verhandlung der Beklagte nicht erschienen ist oder der Klage nur auf Grund von Einwendungen widersprochen hat, die rechtlich unbegründet oder im Urkundenprozess unstatthaft sind.