§ 590 Neue Verhandlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/590#abs-1 (1) Die Hauptsache wird, insoweit sie von dem Anfechtungsgrunde betroffen ist, von neuem verhandelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/590#abs-2 (2) Das Gericht kann anordnen, dass die Verhandlung und Entscheidung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens vor der Verhandlung über die Hauptsache erfolge. In diesem Fall ist die Verhandlung über die Hauptsache als Fortsetzung der Verhandlung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens anzusehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/590#abs-3 (3) Das für die Klagen zuständige Revisionsgericht hat die Verhandlung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zu erledigen, auch wenn diese Erledigung von der Feststellung und Würdigung bestrittener Tatsachen abhängig ist.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu § 590 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 11.12.2008 – 18 U 190/05
- LSG NRW, 05.03.2009 – L 16 B 72/08 KR
- OLG Hamm, 02.09.2016 – 11 U 16/16Zitiert von 1
- LAG Köln, 10.06.2022 – 10 Sa 43/22
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 – 2 U 41/19
- VG Karlsruhe, 10.03.2016 – A 2 K 441/15
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 04.12.2025 – 13 UF 42/25
- BFH, 13.05.2025 – VIII B 34/24Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine unzulässige RestitutionsklageZitiert von 3
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2023 – 3 Sa 425/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 590 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.