§ 531 Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6.064
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 12.07.2005 – 10 U 19/03Zitiert von 1
- BGH, 21.12.2011 – VIII ZR 166/11Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des erstinstanzlichen Sachvortrags durch Rechtsansicht des GerichtsZitiert von 25
- BGH, 04.12.2007 – XI ZR 144/06Zitiert von 6
- BGH, 17.10.2018 – VIII ZR 212/17Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil: Berücksichtigung eines erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübten Gestaltungsrechts des Widerrufs bei Verbraucherverträgen und des erstmaligen Vortrags zu den tatbestandlichen Voraussetzungen dieses GestaltungsrechtsZitiert von 24
- OLG Frankfurt am Main, 16.05.2023 – 26 U 1/19
- BGH, 01.07.2015 – VIII ZR 226/14Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen Sachvortrags durch die Rechtsansicht des Gerichts bei Nachlässigkeit und "Flucht in die Säumnis"; Anforderungen an das Nacherfüllungsverlangen des Käufers bei MängelrügenZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.07.2026 – III ZR 37/25Rechtliches Gehör: Verletzung durch unterlassene mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens trotz Parteiantrags KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 28.07.2026 – VIa ZR 46/24
- OLG Düsseldorf, 25.06.2026 – 2 U 30/25Zitiert von 3
6.064 Entscheidungen zu § 531 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 531 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/531#abs-1 (1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/531#abs-2 (2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie
1.
einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist,
2.
infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurden oder
3.
im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.
Das Berufungsgericht kann die Glaubhaftmachung der Tatsachen verlangen, aus denen sich die Zulässigkeit der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel ergibt.