§ 527 Vorbereitender Einzelrichter
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/527#abs-1 (1) Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der Vorsitzende; außerhalb der mündlichen Verhandlung bedarf es einer Zuweisung nicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/527#abs-2 (2) Der Einzelrichter hat die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erledigt werden kann. Er kann zu diesem Zweck einzelne Beweise erheben, soweit dies zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht wünschenswert und von vornherein anzunehmen ist, dass das Berufungsgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/527#abs-3 (3) Der Einzelrichter entscheidet
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/527#abs-4 (4) Im Einverständnis der Parteien kann der Einzelrichter auch im Übrigen entscheiden.
Wird zitiert von 88 Entscheidungen zu § 527 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.03.2013 – VIII ZR 49/12Beweiserhebung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Erhebung aller notwendigen Beweise durch den vorbereitenden Einzelrichter des BerufungsgerichtsZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 20.01.2012 – 17 U 108/09
- BGH, 23.09.2020 – XII ZR 86/18Berufung im Mietrechtsstreit über Mängel von Gewerberäumen: Widerruf des Einverständnisses mit der Entscheidung durch den Einzelrichter; Maßnahmen des Vermieters zur Mangelerforschung und Mangelbeseitigung als tatsächliches Anerkenntnis der vom Mieter behaupteten MängelZitiert von 4
- BGH, 15.05.2001 – VI ZR 55/00Zitiert von 10
- BGH, 04.11.2010 – III ZR 32/10Amtspflichtverletzung des Richters: Richterspruchprivileg für prozessleitende Maßnahmen und Grenzen der Überprüfbarkeit der richterlichen Prozessführung und einer pflichtwidrigen Verfahrensverzögerung im AmtshaftungsprozessZitiert von 65
- BGH, 12.04.2006 – XII ZR 250/03
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 05.11.2025 – 11 SLa 422/25
- OLG Hamm, 15.07.2025 – 25 W 124/25
- BGH, 22.11.2023 – VII ZR 6/23Stufenklage des Handelsvertreters auf Provision: Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes der Berufung des zur Gewährung von Bucheinsicht verurteilten UnternehmersZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 527 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.