Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 515 Verzicht auf Berufung

Stand: 10.06.2019

Bund204 Entscheidungen

Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.

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