§ 504 Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 48
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 25.07.2013 – 32 SA 46/13Zitiert von 8
- OLG Celle, 05.12.2006 – 4 AR 83/06
- BGH, 27.08.2013 – X ARZ 425/13Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz unterbliebener Belehrung des Beklagten über Folgen rügeloser VerhandlungZitiert von 5
- AG Völklingen, 30.10.2024 – 16 C 35/24
- BayObLG, 23.07.2020 – 1 AR 66/20Zitiert von 6
- OLG Brandenburg, 03.12.2019 – 1 AR 48/19 (SA Z)
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 03.06.2026 – 3 Ta 89/26
- AG Köln, 12.08.2025 – 131 C 1046/24
- AG Lörrach, 28.10.2024 – 3 C 112/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 504 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.