§ 504 Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
Stand: 10.06.2019
Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 504 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 25.07.2013 – 32 SA 46/13Zitiert von 8
- OLG Celle, 05.12.2006 – 4 AR 83/06
- BGH, 27.08.2013 – X ARZ 425/13Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz unterbliebener Belehrung des Beklagten über Folgen rügeloser VerhandlungZitiert von 5
- AG Völklingen, 30.10.2024 – 16 C 35/24
- LAG Düsseldorf, 17.11.2020 – 3 Sa 285/19Zitiert von 1
- BayObLG, 23.07.2020 – 1 AR 66/20Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 22.09.2026 – 101 AR 132/26 eGerichtsstandsbestimmung: Keine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG für Klagen gegen einen Krankenversicherer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 30.07.2026 – 102 AR 97/26 eZuständigkeitsbestimmung: Örtliche und sachliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts für die Honorarklage des Unterbevollmächtigten nach § 34 ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Düsseldorf, 03.06.2026 – 3 Ta 89/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 504 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.