§ 281 Verweisung bei Unzuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/281#abs-1 (1) Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers durch Beschluss sich für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen. Sind mehrere Gerichte zuständig, so erfolgt die Verweisung an das vom Kläger gewählte Gericht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/281#abs-2 (2) Anträge und Erklärungen zur Zuständigkeit des Gerichts können vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Rechtsstreit wird bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht mit Eingang der Akten anhängig. Der Beschluss ist für dieses Gericht bindend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/281#abs-3 (3) Die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht erwachsen. Dem Kläger sind die entstandenen Mehrkosten auch dann aufzuerlegen, wenn er in der Hauptsache obsiegt.
Wird zitiert von 1.632 Entscheidungen zu § 281 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.07.2022 – X ARZ 3/22Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern desselben GerichtsZitiert von 12
- BGH, 13.03.2006 – II ZB 26/04Zitiert von 6
- BGH, 13.03.2006 – II ZB 25/04Zitiert von 3
- OLG Karlsruhe, 18.05.2005 – 15 AR 12/05
- OLG Frankfurt am Main, 17.11.2015 – 11 SV 72/15Zitiert von 3
- BayObLG, 20.07.2023 – 101 AR 150/23 e
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 23.09.2026 – 102 Sch 134/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Einvernehmliche Änderung des Schiedsorts; Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung bei der Streitwertfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 22.09.2026 – 101 AR 132/26 eGerichtsstandsbestimmung: Keine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG für Klagen gegen einen Krankenversicherer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 18.08.2026 – 4 W 37/26Einstweiliger Rechtsschutz im Parteienrecht: Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht während des Abhilfeverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 281 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.