§ 418 Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/418#abs-1 (1) Öffentliche Urkunden, die einen anderen als den in den §§ 415, 417 bezeichneten Inhalt haben, begründen vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/418#abs-2 (2) Der Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen ist zulässig, sofern nicht die Landesgesetze diesen Beweis ausschließen oder beschränken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/418#abs-3 (3) Beruht das Zeugnis nicht auf eigener Wahrnehmung der Behörde oder der Urkundsperson, so ist die Vorschrift des ersten Absatzes nur dann anzuwenden, wenn sich aus den Landesgesetzen ergibt, dass die Beweiskraft des Zeugnisses von der eigenen Wahrnehmung unabhängig ist.
Wird zitiert von 1.064 Entscheidungen zu § 418 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.10.2004 – 9 B 6.04
- BGH, 12.12.2012 – VIII ZR 307/11Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen AnlagenZitiert von 13
- LG Hof, 22.05.2024 – 24 O 346/22Zitiert von 2
- BVerwG, 08.07.2004 – 5 B 8.04Zitiert von 1
- BVerwG, 22.01.2004 – 9 B 3.04Zitiert von 1
- BVerwG, 22.01.2004 – 9 B 5.04
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 09.09.2026 – 27 L 1840/26.AEinstweiliger Rechtsschutz im Asylverfahren; Beweiswert einer gescannten Postzustellungsurkunde ohne Bestätigung nach § 371b ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.07.2026 – V ZB 17/26
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2026 – 3 S 2189/25Erfolgloser Antrag auf Tatbestandsberichtigung eines Urteils Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 418 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.