§ 372 Beweisaufnahme
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- BVerwG, 24.08.2018 – 4 B 33/18Verwertung des Protokolls eines Augenscheintermins; UrteilsinhaltZitiert von 2
- BSG, 28.06.2022 – B 2 U 9/20 RGesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - posttraumatische Belastungsstörung - Trauma - Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang - erforderliche Klassifizierung der Gesundheitsstörungen nach etablierten Diagnosesystemen - DSM-V - ICD-10-GM - AWMF-Leitlinien - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - allgemeiner wissenschaftlicher Konsens zum DSM-V - sozialgerichtliches Verfahren - Pflicht der Gerichte zur Prüfung der Aktualität bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung - generelle Tatsachen - keine Bindungswirkung für das Revisionsgericht - Vorziehen eines nichtärztlichen Gutachtens vor einem Facharztgutachten - besonderer Begründungsbedarf - Auslegung eines Verwaltungsakts - Ablehnung einer Unfallrente - inzidente Anerkennung eines Arbeitsunfalls - ZurückverweisungZitiert von 55
- BSG, 31.08.2017 – B 2 U 74/17 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung - Inaugenscheinnahme des Versicherten - Mitteilung des Beweisergebnisses vor Urteilserlass - Nichterwähnung in Sitzungsniederschrift - faires Verfahren - Recht auf informationelle SelbstbestimmungZitiert von 3
- OLG Brandenburg, 02.02.2023 – 12 W 3/23
- SG Osnabrück, 01.02.2018 – S 42 KR 182/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2017 – L 16 KR 13/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 23.03.2017 – 6 U 23/16Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 16.04.2014 – 4 U 54/12
- LAG Düsseldorf, 18.12.2013 – 7 Sa 1792/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 372 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/372#abs-1 (1) Das Prozessgericht kann anordnen, dass bei der Einnahme des Augenscheins ein oder mehrere Sachverständige zuzuziehen seien.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/372#abs-2 (2) Es kann einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht die Einnahme des Augenscheins übertragen, auch die Ernennung der zuzuziehenden Sachverständigen überlassen.