§ 336 Rechtsmittel bei Zurückweisung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/336#abs-1 (1) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/336#abs-2 (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 336 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 23.01.2007 – 9 AZR 492/06Öffentlicher Dienst: Zulässigkeit der Einschränkung des Bewerberkreises auf wertgleiche Versetzungsbewerber Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
- AG Sondershausen, 30.03.2017 – 4 C 11/17Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 15.01.2024 – 6 W 105/23
- BGH, 12.07.2016 – VIII ZB 25/15Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer erschienenen Partei; Fortgang des Hauptsacheverfahrens bei noch nicht abgeschlossenem ProzesskostenhilfeprüfungsverfahrenZitiert von 8
- LAG Hamm, 17.12.2025 – 9 Ta 202/25
- OLG Hamm, 24.03.2022 – 4 W 4/22
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 06.11.2025 – 8 SLa 547/24
- OLG Brandenburg, 12.06.2024 – 6 W 46/24Zivilprozessrecht: Unzulässigkeit der Rücknahme der Bestellung als Prozessbevollmächtigter im Hinblick auf den Vertrauensschutz für die Gegenseite Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Köln, 15.06.2023 – 6 Sa 42/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 336 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.