§ 331 Versäumnisurteil gegen den Beklagten
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/331#abs-1 (1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts nach § 29 Abs. 2, § 38 sowie für Vorbringen zur Sprache des Gerichts nach § 184a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/331#abs-2 (2) Soweit es den Klageantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; soweit dies nicht der Fall, ist die Klage abzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/331#abs-3 (3) Hat der Beklagte entgegen § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen wolle, so trifft auf Antrag des Klägers das Gericht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; dies gilt nicht, wenn die Erklärung des Beklagten noch eingeht, bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übermittelt ist. Der Antrag kann schon in der Klageschrift gestellt werden. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist auch insoweit zulässig, als das Vorbringen des Klägers den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt, sofern der Kläger vor der Entscheidung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.
Wird zitiert von 429 Entscheidungen zu § 331 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.01.2017 – VI ZB 21/16Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines Versäumnisurteils ohne entsprechenden Antrag des KlägersZitiert von 1
- BGH, 11.06.2025 – IV ZR 83/24Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren: Zeitpunkt für die Statthaftigkeit eines EinspruchsZitiert von 6
- BGH, 22.09.2010 – VIII ZR 182/09Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen VollstreckungsbescheidZitiert von 3
- OLG München, 24.11.2023 – 28 W 1292/23 Bau e
- OLG Koblenz, 21.02.2005 – 3 W 105/05
- BGH, 23.03.2023 – I ZR 17/22Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform; Kosten für Abschlussschreiben - AminosäurekapselnZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.07.2026 – XII ZB 576/25Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte bei schwerwiegendem Fehlverhalten eines Ehegatten trotz räumlicher Trennung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Köln, 25.06.2026 – 6 SLa 116/26
- LG Bochum, 05.06.2026 – 15 O 41/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 331 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.