§ 323 Abänderung von Urteilen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/323#abs-1 (1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/323#abs-2 (2) Die Klage kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/323#abs-3 (3) Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/323#abs-4 (4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.
Wird zitiert von 673 Entscheidungen zu § 323 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Schleswig, 06.07.2006 – 11 U 186/04
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 – 1 K 1829/12Zitiert von 1
- BFH, 23.11.2016 – X R 8/14Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen: Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde LastZitiert von 6
- BFH, 19.09.1980 – VI R 161/77Zitiert von 6
- BFH, 03.05.2017 – X R 9/14Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen: Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last - Überprüfung der gerichtlichen Auslegung eines VermögensübergabevertragsZitiert von 10
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 – 1 K 2355/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 30.07.2026 – 7 O 240/23Bankrecht: Leistungsverweigerungsrecht der Bank bei konkreten Zweifeln an der Verfügungsbefugnis von Testamentsvollstreckern ohne Testamentsvollstreckerzeugnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 23.06.2026 – 3 U 109/23Grenzüberbau: Anspruch auf Beseitigung eines vom Vormieter übernommenen Gebäudeteils nach Beendigung des Mietverhältnisses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 15.12.2025 – 13 UF 4/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 323 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.