§ 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen
Stand: 10.06.2019
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Wird zitiert von 773 Entscheidungen zu § 258 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.07.2003 – V ZR 275/02Zitiert von 5
- BAG, 14.03.2023 – 3 AZR 175/22Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige LeistungZitiert von 25
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 512/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 506/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 507/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 517/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.07.2026 – X ZR 71/25Verjährungsbeginn und Kenntniszurechnung beim übergeleiteten Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
- OLG Köln, 27.05.2026 – 13 U 3/26
- BAG, 12.05.2026 – 3 AZR 127/25Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 258 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.