§ 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 733
Nach Gewicht
- BGH, 18.07.2003 – V ZR 275/02Zitiert von 5
- BAG, 14.03.2023 – 3 AZR 175/22Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige LeistungZitiert von 24
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 512/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 506/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 507/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 – 12 Sa 517/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.07.2026 – X ZR 71/25
- BAG, 12.05.2026 – 3 AZR 127/25Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- OLG München, 18.12.2025 – 14 U 1314/25 e
733 Entscheidungen zu § 258 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 258 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.