Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen

Stand: 10.06.2019

Bund773 Entscheidungen

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.

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