§ 252 Rechtsmittel bei Aussetzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 340
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Nach Gewicht
- OLG Braunschweig, 15.12.2022 – 4 W 28/22Zitiert von 2
- OLG Braunschweig, 28.06.2022 – 4 W 13/22Zitiert von 3
- OLG Braunschweig, 02.03.2022 – 4 W 4/22Zitiert von 11
- OLG Braunschweig, 14.02.2022 – 4 W 16/21Zivilprozessrecht: Erfolglosigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung eines Verbraucherdarlehen-Widerrufsprozesses wegen eines fremden EuGH-Vorabentscheidungsverfahrens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- OLG Brandenburg, 06.10.2014 – 4 W 33/14Aussetzung des Verfahrens: Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung zur Abwartung eines EuGH-Vorabentscheidungsersuchens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 23.01.2025 – I ZB 39/24Sofortige Beschwerde gegen einen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund des EuGH-Vorabentscheidungsersuchens eines anderen GerichtsZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 18.05.2026 – 9 U 36/25
- OLG Köln, 06.02.2026 – 22 W 38/25
- OLG Karlsruhe, 23.12.2025 – 14 W 149/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 252 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.