Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 187 Veröffentlichung der Benachrichtigung

Stand: 10.06.2019

Bund93 Entscheidungen

Das Prozessgericht kann zusätzlich anordnen, dass die Benachrichtigung einmal oder mehrfach im Bundesanzeiger oder in anderen Blättern zu veröffentlichen ist.

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