§ 185 Öffentliche Zustellung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 205
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 25.05.2018 – 8 U 51/17Zitiert von 2
- BGH, 26.06.2025 – V ZB 64/24Bestellung eines Zustellungsvertreters; Ermittlungspflichten des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Aufenthalt des Schuldners
- LG Frankfurt am Main, 06.04.2017 – 2-03 O 415/15
- BGH, 31.10.2018 – I ZR 20/18Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erneuter Zustellungsversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift - Öffentliche ZustellungZitiert von 8
- OLG Düsseldorf, 19.01.2017 – I-2 U 59/16
- BGH, 06.10.2006 – V ZR 282/05Öffentliche Zustellung: Voraussetzungen der analogen Anwendung von § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO und Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Einspruch KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- BPatG, 18.02.2026 – 29 W (pat) 569/22
- BSG, 11.12.2025 – B 10 KG 1/25 BSozialgerichtliches Verfahren - öffentliche Zustellung - Erforderlichkeit eines förmlichen Beschlusses - keine Zustellungsfiktion bei bloßer richterlicher Verfügung - Einhaltung der Berufungsfrist - keine Verwirkung bei reinem Zeitablauf - kein Rechtsmittelverlust durch Fehler des Gerichts - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Prozess- statt Sachurteil - Beruhenszusammenhang - kein "Unzulässig-Werden" der Klage bei Wegzug des Klägers ins Ausland - erforderliche Nachfrage seitens des Gerichts - notwendige Aufforderung an Kläger zur Ergänzung seiner Angaben - ZurückverweisungZitiert von 1
- BVerfG, 26.08.2025 – 1 BvR 2131/20Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Kostenfestsetzung im Verfahren über die Bestellung eines Abwesenheitspflegers - unzureichende Darlegungen zur eventuellen Heilung einer Gehörsverletzung im Rahmen der fachgerichtlichen Entscheidung über eine GegenvorstellungZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 185 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
1.
der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2.
bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,
3.
eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht oder
4.
die Zustellung nicht erfolgen kann, weil der Ort der Zustellung die Wohnung einer Person ist, die nach den §§ 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Gerichtsbarkeit nicht unterliegt.