§ 161 Entbehrliche Feststellungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 13.08.2003 – XII ZR 303/02Zitiert von 13
- OLG Düsseldorf, 18.12.2025 – 10 U 65/24
- BGH, 22.02.2011 – X ZB 43/08Patentrecht: Widerruf eines nicht patentfähigen Patents; Protokollierung der formlosen Anhörung von Verfahrensbeteiligten sowie der Vernehmung von Dritten – SchweißheizungZitiert von 6
- BGH, 24.06.2003 – VI ZR 309/02Nichtzulassungsbeschwerde: Ersetzbarkeit der Protokollierung einer Sachverständigenvernehmung durch Urteilsgründe und nachträgliche Berichtigung einer falschen Richterunterschrift KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BFH, 13.05.2015 – I B 64/14Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach Beendigung der InstanzZitiert von 6
- BFH, 01.10.2012 – IX B 104/12Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler; vorläufige Protokollaufzeichnung
Zuletzt entschieden
- LG München II, 28.11.2024 – 7 O 2191/24
- BGH, 13.11.2023 – NotZ (Brfg) 4/22, NotZ 1/23
- BVerwG, 14.03.2023 – 8 A 2/22Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-KonzernsZitiert von 26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 161 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/161#abs-1 (1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,
1.
wenn das Prozessgericht die Vernehmung oder den Augenschein durchführt und das Endurteil der Berufung oder der Revision nicht unterliegt;
2.
soweit die Klage zurückgenommen, der geltend gemachte Anspruch anerkannt oder auf ihn verzichtet wird, auf ein Rechtsmittel verzichtet oder der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/161#abs-2 (2) In dem Protokoll ist zu vermerken, dass die Vernehmung oder der Augenschein durchgeführt worden ist. § 160a Abs. 3 gilt entsprechend.