§ 111 Nachträgliche Prozesskostensicherheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 27.09.2018 – 4c O 28/18Zitiert von 1
- BGH, 15.01.2026 – I ZB 53/25Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen SchiedsspruchsZitiert von 1
- OLG Köln, 06.06.2024 – 8 U 13/23Zitiert von 2
- BGH, 21.12.2005 – III ZB 73/05Zitiert von 8
- BGH, 11.11.2025 – VIII ZR 75/25Revisionsverfahren: Rüge der unzureichenden Prozesskostensicherheitsleistung
- BGH, 22.02.2024 – I ZB 41/23Zuständigkeit für Antrag auf Herabsetzung einer Prozesskostensicherheit für nicht in EU ansässigen KlägerZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG München, 03.09.2025 – 5 U 1651/25 e
- BGH, 21.12.2023 – IX ZR 143/22Verpflichtung einer Prozesspartei zur Leistung einer Prozesskostensicherheit; Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-AbkommensZitiert von 1
- OLG Hamburg, 12.10.2023 – 3 U 60/22Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 111 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits eintreten und nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.