Gesetze / Brexit-Übergangsgesetz
BrexitÜG§ 1 Übergangsregelung
Stand: 13.03.2020
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 27.09.2022 – VI ZR 68/21Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit: Zulässigkeit in einer höheren Instanz; Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit für Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich und in der SchweizZitiert von 3
- BGH, 01.03.2021 – X ZR 54/19Zivilprozess: Antrag auf Prozesskostensicherheit in der Berufungsinstanz gegen eine Klagepartei aus dem Vereinigten Königreich nach Wirksamwerden des BrexitZitiert von 7
- LG Kassel, 20.10.2021 – 4 O 2227/17
- BPatG, 15.03.2021 – 3 Ni 20/20 (EP)
- LG Dortmund, 15.07.2020 – 10 O 27/20Zitiert von 1
- OVG Sachsen, 15.07.2020 – 1 A 982/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Während des Übergangszeitraums gemäß dem Vierten Teil des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. C 384 I vom 12.11.2019, S. 1) gilt im Bundesrecht vorbehaltlich der in § 2 genannten Ausnahmen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.