§ 11 Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts auf Grund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese Entscheidung für das Gericht bindend, bei dem die Sache später anhängig wird.
Wird zitiert von 87 Entscheidungen zu § 11 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.07.2020 – II ZB 19/19Betroffener Emittent für Schadensersatzansprüche bei Emittentenpublizität am SekundärmarktZitiert von 15
- BAG, 26.03.1992 – 2 AZR 443/91Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges durch das Berufungsgericht bei unterlassener Vorabentscheidung durch Beschluss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- AG München, 08.09.2025 – 112 C 7280/25
- AG Frankfurt am Main, 19.12.2024 – 33026 C 128/24
- AG Hamburg, 19.12.2024 – 316 C 97/24Zitiert von 1
- LG Hamburg, 21.06.2024 – 324 O 66/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Hof, 22.05.2024 – 24 O 346/22Zitiert von 2
- LAG Baden-Württemberg, 11.04.2024 – 4 Sa 12/24Zitiert von 1
- EuGH, 08.02.2024 – C-566/22Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.