Gesetze / Wertpapierprospektgesetz

WpPG

§ 16 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Stand: 24.07.2019

Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WpPG/16#abs-1 (1) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach den §§ 9, 10, 11, 14 oder 15 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WpPG/16#abs-2 (2) Weitergehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.

§ 15 § 17