§ 10 Fremdmittel
Stand: 10.06.2019
Fremdmittel im Sinne dieser Verordnung sind
ohne Rücksicht darauf, ob sie dinglich gesichert sind oder nicht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 10 WoGV →
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Änderungsverlauf
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24.09.2008 Ausfertigung
§ 10 umnummeriert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I 1856)
BGBl. 2008 I S. 1856
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