Fremdmittel im Sinne dieser Verordnung sind
1.
Darlehen,
2.
gestundete Restkaufgelder,
3.
gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks
ohne Rücksicht darauf, ob sie dinglich gesichert sind oder nicht.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Fremdmittel im Sinne dieser Verordnung sind
ohne Rücksicht darauf, ob sie dinglich gesichert sind oder nicht.