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Artikel 3 · BT-Drs. 16/6543 · S. 111

Zu Artikel 3 (Änderung der Wohngeldverordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Wohngeldverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht soll an die Neugliederung der Teile und
die neue Paragrafenfolge der Wohngeldverordnung ange-
passt werden.
ZudenNummern2und3(Überschriftenvor den §§ 1 und 2)
Die Überschriften vor den §§ 1 und 2 sollen an die neue
Bezeichnung der Teile angepasst werden. Die Änderung der
Bezeichnung als Teil 1 und Teil 2 ist aus rechtsförmlichen
Gründen erforderlich.
Zu Nummer 4 (§ 1)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
In Absatz 1 soll der Verweis auf den bisherigen Zweiten Teil
infolge der Änderung der Bezeichnungen der Teile nunmehr
in Teil 2 geändert werden.
Zu den Buchstaben b und c (Absatz 2 und 3 – neu)
Absatz 2 ist bereits aufgehoben, die nachfolgenden bisheri-
gen Absätze 3 und 4 sollen in der Zählung aufrücken. Der
Vierte Teil ist nunmehr Teil 3, so dass der Verweis im bishe-
rigen Absatz 3 anzupassen ist. Von einer vollständigen
Wohngeld-Lastenberechnung kann nach dem neuen § 10
Abs. 2 Satz 2 WoGG abgesehen werden, der dem bisherigen
§ 6 Abs. 2 Satz 2 WoGG a. F. entspricht.
Die Vorgaben des Wohngeldgesetzes für die Mietenstufen
sind künftig in § 12 WoGG geregelt. Da die zuletzt aufgrund
bisherigen Wohngeldrechts festgesetzten Mietenstufen nach
dem neuen § 43 WoGG für eine Übergangszeit weiter gelten,
soll der Verweis auf § 8 WoGG a. F. gestrichen werden.
Zu Nummer 5 (§ 1a)
§ 1a WoGV soll aufgehoben werden, weil die Bezugsfertig-
keit des Wohnraums für den Miethöchstbetrag im Sinne des
neuen § 12 WoGG nicht mehr maßgeblich ist.
Zu Nummer 6 (§ 2)
Der Begriff der Miete ist in dem neuen § 9 Abs. 1 WoGG ge-
regelt, der die Regelung des bisherigen § 5 Abs. 1 WoGG
a. F. fortführt. Diese Änderung des Wohngeldgesetzes soll
hier nachvollzogen werden.
Zu Nummer 7 (§ 3)
Die Streichung lässt den Parag

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.219 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/6543, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 395.500–403.719 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert b5e9dfd3482f3045….

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