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Artikel 3 · BT-Drs. 16/6543 · S. 111
Zu Artikel 3 (Änderung der Wohngeldverordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Wohngeldverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht soll an die Neugliederung der Teile und die neue Paragrafenfolge der Wohngeldverordnung ange- passt werden. ZudenNummern2und3(Überschriftenvor den §§ 1 und 2) Die Überschriften vor den §§ 1 und 2 sollen an die neue Bezeichnung der Teile angepasst werden. Die Änderung der Bezeichnung als Teil 1 und Teil 2 ist aus rechtsförmlichen Gründen erforderlich. Zu Nummer 4 (§ 1) Zu Buchstabe a (Absatz 1) In Absatz 1 soll der Verweis auf den bisherigen Zweiten Teil infolge der Änderung der Bezeichnungen der Teile nunmehr in Teil 2 geändert werden. Zu den Buchstaben b und c (Absatz 2 und 3 – neu) Absatz 2 ist bereits aufgehoben, die nachfolgenden bisheri- gen Absätze 3 und 4 sollen in der Zählung aufrücken. Der Vierte Teil ist nunmehr Teil 3, so dass der Verweis im bishe- rigen Absatz 3 anzupassen ist. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann nach dem neuen § 10 Abs. 2 Satz 2 WoGG abgesehen werden, der dem bisherigen § 6 Abs. 2 Satz 2 WoGG a. F. entspricht. Die Vorgaben des Wohngeldgesetzes für die Mietenstufen sind künftig in § 12 WoGG geregelt. Da die zuletzt aufgrund bisherigen Wohngeldrechts festgesetzten Mietenstufen nach dem neuen § 43 WoGG für eine Übergangszeit weiter gelten, soll der Verweis auf § 8 WoGG a. F. gestrichen werden. Zu Nummer 5 (§ 1a) § 1a WoGV soll aufgehoben werden, weil die Bezugsfertig- keit des Wohnraums für den Miethöchstbetrag im Sinne des neuen § 12 WoGG nicht mehr maßgeblich ist. Zu Nummer 6 (§ 2) Der Begriff der Miete ist in dem neuen § 9 Abs. 1 WoGG ge- regelt, der die Regelung des bisherigen § 5 Abs. 1 WoGG a. F. fortführt. Diese Änderung des Wohngeldgesetzes soll hier nachvollzogen werden. Zu Nummer 7 (§ 3) Die Streichung lässt den Parag
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BT-Drs. 16/6543, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 395.500–403.719 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert b5e9dfd3482f3045….
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