Gesetze / Wirtschaftsstrafgesetz 1954
WiStrG 1954§ 3 Verstöße gegen die Preisregelung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WiStrG%201954/3#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer in anderen als den in den §§ 1, 2 bezeichneten Fällen vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über
oder einer auf Grund einer solchen Rechtsvorschrift ergangenen vollziehbaren Verfügung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsvorschrift für einen bestimmten Tatbestand auf diese Vorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit § 16 dies bestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WiStrG%201954/3#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.