Gesetze / Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost
WiKrAusglWG§ 3
Stand: 10.06.2019
Durch die Finanzhilfen werden zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums folgende strukturverbessernde Investitionen gefördert:
Änderungsverlauf
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09.08.1994 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. August 1994 (BGBl. I 2066)
BGBl. 1994 I S. 2066
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