Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 12/7818 · S. 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Bezüglich der in den Jahren 1995 bis 2004 zu gewäh- renden Finanzhilfen des Bundes für besonders bedeutsame Investitionen nach dem Investitionsför- derungsgesetz Aufbau Ost wird klargestellt, daß diese Beträge dem neuen L and zustehen. Die Notwendigkeit des mit dem Investitionsförde- rungsgesetz Aufbau Ost bezweckten Ausgleichs unterschiedlicher Wirtschaftskraft und der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Osten Deutsch- lands besteht für das Gebiet des neuen Landes unver- ändert fort.
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Herkunft
BT-Drs. 12/7818, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.047–17.558 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert fa5dbacc00a15abd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP