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Artikel 2 · BT-Drs. 12/7818 · S. 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Bezüglich der in den Jahren 1995 bis 2004 zu gewäh-
renden Finanzhilfen des Bundes für besonders
bedeutsame Investitionen nach dem Investitionsför-
derungsgesetz Aufbau Ost wird klargestellt, daß diese
Beträge dem neuen L and zustehen.
Die Notwendigkeit des mit dem Investitionsförde-
rungsgesetz Aufbau Ost bezweckten Ausgleichs
unterschiedlicher Wirtschaftskraft und der Förderung
des wirtschaftlichen Wachstums im Osten Deutsch-
lands besteht für das Gebiet des neuen Landes unver-
ändert fort.

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Herkunft

BT-Drs. 12/7818, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.047–17.558 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert fa5dbacc00a15abd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP