§ 31 Entwürdigende Behandlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/31#abs-1 (1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/31#abs-2 (2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, daß ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/31#abs-3 (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.
Wird zitiert von 57 Entscheidungen zu § 31 WStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Münster, 06.01.2006 – 8 KLs 81 Js 1837/04 25/05
- LG Münster, 12.03.2008 – 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05)
- BGH, 14.01.2009 – 1 StR 158/08Zitiert von 7
- BVerwG, 01.02.2012 – 2 WD 1/11Misshandlung von Untergebenen; entwürdigende Behandlung; Regelmaßnahme; keine Einwilligungsfähigkeit; VerbotsirrtumZitiert von 6
- BGH, 14.01.2009 – 1 StR 554/08Zitiert von 3
- BVerwG, 01.02.2012 – 2 WD 1.11Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad bei entwürdigender Behandlung eines Untergebenen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 06.11.2025 – 2 WD 32.24Dienstgradherabsetzung wegen sexueller Belästigung, körperlicher Misshandlung und entwürdigender Behandlung Untergebener sowie Sachbeschädigungen zum Nachteil des Dienstherrn und eines VorgesetztenZitiert von 2
- VG Wiesbaden, 11.03.2025 – 7 K 1310/21.WIZitiert von 1
- BVerwG, 26.10.2023 – 1 WB 8/23Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.