§ 31 Entwürdigende Behandlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 36
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Münster, 06.01.2006 – 8 KLs 81 Js 1837/04 25/05
- LG Münster, 12.03.2008 – 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05)
- BGH, 14.01.2009 – 1 StR 158/08Zitiert von 5
- BVerwG, 01.02.2012 – 2 WD 1/11Misshandlung von Untergebenen; entwürdigende Behandlung; Regelmaßnahme; keine Einwilligungsfähigkeit; VerbotsirrtumZitiert von 22
- BGH, 14.01.2009 – 1 StR 554/08Zitiert von 3
- BGH, 28.10.2009 – 1 StR 205/09Strafverfahrensrecht: Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen zur Auslegung des Anklagesatzes; Mittäterschaft bei Geiselnahmeübungen in der Bundeswehr KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 06.11.2025 – 2 WD 32.24Dienstgradherabsetzung wegen sexueller Belästigung, körperlicher Misshandlung und entwürdigender Behandlung Untergebener sowie Sachbeschädigungen zum Nachteil des Dienstherrn und eines VorgesetztenZitiert von 2
- VG Wiesbaden, 11.03.2025 – 7 K 1310/21.WIZitiert von 1
- BVerwG, 26.10.2023 – 1 WB 8/23Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/31#abs-1 (1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/31#abs-2 (2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, daß ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/31#abs-3 (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.