Gesetze / Die Verfassung des Deutschen Reichs

WRV

Art 139

Stand: 10.06.2019

Bund308 Entscheidungen

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Art 138 Art 141