Inhaltsübersicht
Teil 1Allgemeine BestimmungenTeil 2Wärmeplanung und WärmepläneAbschnitt 1Pflicht zur WärmeplanungAbschnitt 2Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
Abschnitt 3Datenverarbeitung
Abschnitt 4Durchführung der Wärmeplanung
Abschnitt 5WärmeplanAbschnitt 6Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
Teil 3Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
Teil 4Schlussbestimmungen
| § 6 | Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle |
| § 7 | Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen |
| § 8 | Energieinfrastrukturplanungen |
| § 9 | Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze |
| § 10 | Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung |
| § 11 | Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung |
| § 12 | Anforderungen an die Datenverarbeitung |
| § 13 | Ablauf der Wärmeplanung |
| § 14 | Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung |
| § 15 | Bestandsanalyse |
| § 16 | Potenzialanalyse |
| § 17 | Zielszenario |
| § 18 | Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete |
| § 19 | Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr |
| § 20 | Umsetzungsstrategie |
| § 21 | Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern |
| § 22 | Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung |
| § 26 | Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet |
| § 27 | Rechtswirkung der Entscheidung |
| § 28 | Transformation von Gasverteilernetzen |
| § 29 | Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen |
| § 30 | Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen |
| § 31 | Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045 |
| § 32 | Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen |
| § 33 | Verordnungsermächtigungen |
| § 34 | Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet |
| § 34a | Übergangsbestimmung |
| § 35 | Evaluation |
| Anlage 1 | Daten und Informationen für die Bestandsanalyse |
| Anlage 2 | Darstellungen im Wärmeplan |
| Anlage 3 | Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32 |