Gesetze / WPG · BGBl I 2023, Nr. 394

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

36 Normen · ausgefertigt 20.12.2023 · 6 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 06.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1Ziel des Gesetzes
  4. § 2Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
  5. § 3Begriffsbestimmungen
  6. Teil 2 · Wärmeplanung und Wärmepläne
  7. Abschnitt 1 · Pflicht zur Wärmeplanung
  8. § 4Pflicht zur Wärmeplanung
  9. § 5Bestehender Wärmeplan
  10. Abschnitt 2 · Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
  11. § 6Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
  12. § 7Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
  13. § 8Energieinfrastrukturplanungen
  14. § 9Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
  15. Abschnitt 3 · Datenverarbeitung
  16. § 10Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
  17. § 11Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  18. § 12Anforderungen an die Datenverarbeitung
  19. Abschnitt 4 · Durchführung der Wärmeplanung
  20. § 13Ablauf der Wärmeplanung
  21. § 14Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
  22. § 15Bestandsanalyse
  23. § 16Potenzialanalyse
  24. § 17Zielszenario
  25. § 18Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  26. § 19Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
  27. § 20Umsetzungsstrategie
  28. § 21Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
  29. § 22Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
  30. Abschnitt 5 · Wärmeplan
  31. § 23Wärmeplan
  32. § 24Anzeige des Wärmeplans
  33. § 25Fortschreibung des Wärmeplans
  34. Abschnitt 6 · Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten; Transformation von Gasnetzen
  35. § 26Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
  36. § 27Rechtswirkung der Entscheidung
  37. § 28Transformation von Gasverteilernetzen
  38. Teil 3 · Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
  39. § 29Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
  40. § 30Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
  41. § 31Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
  42. § 32Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen
  43. Teil 4 · Schlussbestimmungen
  44. § 33Verordnungsermächtigungen
  45. § 34Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
  46. § 34aÜbergangsbestimmung
  47. § 35Evaluation
  48. Anlage 1(zu § 15) Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
  49. Anlage 2(zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
  50. Anlage 3(zu § 32) Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32

Änderungsverlauf

  1. 06.08.2026 — 10 Normen geändert · §§ 3, 9, 10, 14 und 6 weitere neueste Änderung
  2. 17.03.2026 — 2 Normen geändert · §§ 11, 34a
  3. 23.12.2025 — 5 Normen geändert · §§ 2, 3, 5, 11, 34
  4. 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 11

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.