Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 9 Benutzungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/9#abs-1 (1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/9#abs-2 (2) Soweit nicht bereits eine Benutzung nach Absatz 1 vorliegt, gelten als Benutzungen auch
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/9#abs-3 (3) Keine Benutzungen sind Maßnahmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Absatz 2 dienen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden.
Wird zitiert von 196 Entscheidungen zu § 9 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 – 3 S 1253/08Zitiert von 15
- VG Darmstadt, 28.01.2025 – 6 K 1380/18.DA
- OVG NRW, 18.11.2015 – 11 A 3048/11Zitiert von 14
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 – 3 S 284/11Wasserrecht: Erfolglose Berufung einer Gemeinde gegen die Planfeststellung eines Hochwasserrückhalteraums Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- VG Bremen, 10.12.2019 – 5 K 3077/17
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 06.12.2019 – LVerfG 2/18
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 07.07.2026 – 9 VR 13.26, 9 VR 13.26 (9 A 38.26)
- OVG NRW, 02.06.2026 – 2 D 272/24.NEZitiert von 1
- BVerwG, 17.02.2026 – 9 VR 5.26Wasserrechtlicher vorzeitiger Beginn: Beseitigung eines Ermessensausfalls nur durch ergebnisoffene Neuentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.12.2018 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2254)
BGBl. 2018 I S. 2254
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04.08.2016 Ausfertigung
§ 9 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I 1972)
BGBl. 2016 I S. 1972
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.