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Artikel 2 · BT-Drs. 19/4463 · S. 21

Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Ergänzung in § 23 Absatz 1 Nummer 5 WHG stellt klar, dass durch Rechtsverordnung auch Anforderungen
an die Fachkunde der Personen geregelt werden können, die Abwasseranlagen und sonstige im Wasserhaushalts-
gesetz geregelte Anlagen errichten, betreiben und benutzen. Dies ermöglicht eine bundesweite Harmonisierung
der entsprechenden Fachkundeanforderungen, die derzeit zum Teil landesrechtlich geregelt sind.
Zu Nummer 2
Durch den Verweis auf die entsprechenden Vorschriften des HSEG wird der Schutz, den die Neuregelungen des
HSEG im Hinblick auf Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings für die Ausschließliche Wirtschaftszone und
die Hohe See vorsehen, auch auf die Küstengewässer ausgedehnt. Diese Ausweitung ist erforderlich, da das Lon-
doner Protokoll gemäß Artikel 1 Absatz 7 LP auch die Küstengewässer erfasst.
Der Verweis auf das HSEG wird aus systematischen Gründen in § 45 Absatz 2 WHG verortet. Im geltenden § 45
Absatz 1 hat auch das Einbringungsverbot nach dem Londoner Protokoll, aber nur für die Entledigung fester
Stoffe, seinen Niederschlag gefunden. Das Verbot erfasst Vorhaben des marinen Geo-Engineerings, und insbe-
sondere der Meeresdüngung nicht, da die Stoffe sich auch in einem flüssigen Zustand befinden können und da sie
nicht zur Entledigung, sondern zur dauerhaften Bindung von Kohlendioxid eingeleitet werden.
Durch den Verweis auf das HSEG unterliegen Vorhaben des Geo-Engineerings in Küstengewässern weiterhin
dem Erlaubnisverfahren des WHG, aber bestimmte Regelungen des HSEG finden Anwendung.
Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, da das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ange-
passt wurde und die Inhalte des § 14i des UVPG nun in § 42 des UVPG überführt wurden

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.946 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4463 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4463, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.847–47.793 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert ea32efb91f41deb4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP