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Artikel 1 · BT-Drs. 18/4713 · S. 21

Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)

Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 1a Satz 1 WHG):
Die Ergänzung des § 2 Absatz 1a Satz 1 WHG ist notwendig, um den Anwendungsbereich des § 90 WHG auch
auf Meeresgewässer erstrecken zu können.

Zu Nummer 2 (§ 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG):
Mit den vorgesehenen Änderungen in § 9 Absatz 2 werden zwei weitere Tatbestände sog. unechter Gewässerbe-
nutzungen eingeführt (Nummern 3 und 4). Darüber hinaus wird durch die Ergänzung des Einleitungssatzes allge-
mein das Verhältnis zwischen den echten Benutzungstatbeständen nach Absatz 1 und den unechten Benut-
zungstatbeständen nach Absatz 2 klargestellt. Hiernach kommen die Tatbestände der unechten Gewässerbenut-
zungen nach Absatz 2 nur zum Tragen, soweit nicht bereits eine Gewässerbenutzung nach Absatz 1 vorliegt. Im
Hinblick auf den Benutzungstatbestand nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 entspricht diese Klarstellung dem ohnehin
bereits vorherrschenden systematischen Verständnis der Regelung.
Mit den Neuregelungen in § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 soll sichergestellt werden, dass für Fracking-Vorhaben
sowie für Vorhaben der untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das bei der Aufsuchung oder Gewin-
nung von Erdgas oder Erdöl anfällt, immer eine Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 WHG erforderlich ist. Es bedarf
daher keiner näheren Prüfung durch die Bergbehörde zur Feststellung der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht
mehr. Dies erleichtert das Verfahren für die Bergbehörde. Damit setzt eine Erlaubniserteilung durch die Bergbe-
hörde allerdings immer das Einvernehmen mit der Wasserbehörde voraus (§ 19 Absatz 3 WHG). Hierdurch wird
auch eine Vereinheitlichung der derzeitigen z.T. unterschiedlichen Verwaltungspraxis in den Ländern erreicht.
Die Neuregelung trägt dem Gefährdungspotenzial der betroffen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 43.900 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/4713 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/4713, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.800–110.700 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 05b5100cceabfcd3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP