Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 21.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-1 (1) Abwasser ist
Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-2 (2) Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Zur Abwasserbeseitigung gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-3 (3) Indirekteinleitung ist das Einleiten von Abwasser in eine öffentliche oder private Abwasseranlage.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-4 (4) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-5 (5) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-6 (6) (weggefallen)
Wird zitiert von 134 Entscheidungen zu § 54 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 – 10 S 2566/19
- VG Sigmaringen, 10.04.2019 – 5 K 1924/18Zitiert von 1
- OVG NRW, 17.02.2017 – 15 A 687/15Zitiert von 10
- VG Potsdam, 23.12.2025 – VG 8 L 1123/25
- VG Bayreuth, 07.11.2024 – B 7 K 23.309
- BVerwG, 23.06.2022 – 7 C 3/21Transport von Klärschlamm in einem Saug- und Pumpfahrzeug
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 13.07.2026 – VG 8 L 651/26Anspruch auf dezentrale Abwasserbeseitigung ohne Pflicht zur eigenständigen privatrechtlichen Beauftragung eines Fachbetriebs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Schleswig, 15.12.2025 – 6 LA 135/24
- VG Cottbus, 27.11.2025 – VG 6 K 1860/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
Jüngster Eintrag dieser Liste: 08.04.2013. Danach hat sich der Text dieser Vorschrift noch geändert; die neueste Fassung führen wir seit dem 21.10.2026 (siehe Fassungen).
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08.04.2013 Ausfertigung
§ 54 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I 734)
BGBl. 2013 I S. 734
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.