Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/58#abs-1 (1) Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5, 8 und 10 kann bestimmt werden,
Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder, die den Maßgaben des Satzes 2 entsprechen oder die über Satz 1 oder Satz 2 hinausgehende Genehmigungserfordernisse vorsehen, bleiben unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Rechtsvorschriften der Länder, nach denen die Genehmigung der zuständigen Behörde durch eine Genehmigung des Betreibers einer öffentlichen Abwasseranlage ersetzt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/58#abs-2 (2) Eine Genehmigung für eine Indirekteinleitung darf nur erteilt werden, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/58#abs-3 (3) Entsprechen vorhandene Indirekteinleitungen nicht den Anforderungen nach Absatz 2, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/58#abs-4 (4) § 13 Absatz 1 und § 17 gelten entsprechend. Eine Genehmigung kann auch unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 58 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 29.05.2015 – 12 K 2906/14
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2011 – 3 S 2668/08Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 30.01.2024 – 17 K 5213/21
- BVerwG, 20.12.2011 – 7 B 43.11Zitiert von 32
- BVerwG, 20.12.2011 – 7 B 43/11Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung umsetzt; zur Verhältnismäßigkeitsprüfung; Indirekteinleiter; öffentliche AbwasseranlageZitiert von 2
- BVerwG, 19.02.2025 – 9 A 9.23Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung FlöhaZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 15.12.2025 – 4 BN 6.25Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Normenkontrollurteil; Revisionszulassung bei mehreren tragenden Begründungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Halle, 04.06.2025 – 4 A 219/23 HAL
- BVerwG, 13.11.2024 – 9 C 3/23Einleitung von Schmutzwasser durch abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft nach Vorreinigung durch eine von ihr betriebene Kleinkläranlage in ein GewässerZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.12.2018 Ausfertigung
§ 58 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2254)
BGBl. 2018 I S. 2254
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11.08.2010 Ausfertigung
§ 58 geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I 1163)
BGBl. 2010 I S. 1163
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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