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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10486 · S. 45

Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushalts-

Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushalts-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zu den Än-
derungen in den Nummern 2 und 5.
Zu Nummer 2 (§ 54)
In § 54 wird der Katalog der Begriffsbestimmungen mit Be-
zug zur Abwasserbeseitigung um drei neue Begriffe erwei-
tert. Daher wird zunächst die Überschrift allgemeiner ge-
fasst.
In dem neu eingefügten Absatz 3 wird der Begriff „BVT-
Merkblatt“ definiert. Die Definition setzt Artikel 3 Num-
mer 11 der Richtlinie 2010/75/EU um und wurde an § 3
Absatz 6a (neu) BImSchG angelehnt.
In dem neu eingefügten Absatz 4 wird der Begriff „BVT-
Schlussfolgerung“ definiert. Die Definition setzt Artikel 3
Nummer 12 der Richtlinie 2010/75/EU um und entspricht
§ 3 Absatz 6b (neu) BImSchG.
In dem neu eingefügten Absatz 5 wird der Begriff „Emissi-
onsbandbreiten“ definiert. Die Definition entspricht § 3 Ab-
satz 6c (neu) BImSchG. Bei der Ausgestaltung der Begriffs-
bestimmung der „BVT-Schlussfolgerungen“ bedarf der Be-
griff „mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte
Emissionswerte“ gemäß Artikel 3 Nummer 12 der Richt-
linie 2010/75/EU einer Legaldefinition. Dies erfolgt ebenso
wie im Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Klam-
merdefinition „Emissionsbandbreiten“. Abweichend von
den in der Abwasserverordnung festgesetzten Anforderun-
gen bzw. Werten handelt es sich bei den Emissionswerten
im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU um Bandbreiten von
Betriebswerten in den BVT-Merkblättern.
Zu Nummer 3 (§ 57)
In Absatz 2 setzt der neue Satz 3 Artikel 14 Absatz 1 Buch-
stabe a sowie Artikel 15 Absatz 4 Unterabsatz 4 der Richtli-
nie 2010/75/EU um.
Die neuen Absätze 3 bis 5 gelten nur für Einleitungen aus
Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie. Absatz 3
gilt dabei grundsätzlich für vorhandene

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.694 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10486, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 229.706–241.400 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert e1c1be04e2e100de….

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