Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/10486 · S. 45
Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushalts-
Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushalts- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zu den Än- derungen in den Nummern 2 und 5. Zu Nummer 2 (§ 54) In § 54 wird der Katalog der Begriffsbestimmungen mit Be- zug zur Abwasserbeseitigung um drei neue Begriffe erwei- tert. Daher wird zunächst die Überschrift allgemeiner ge- fasst. In dem neu eingefügten Absatz 3 wird der Begriff „BVT- Merkblatt“ definiert. Die Definition setzt Artikel 3 Num- mer 11 der Richtlinie 2010/75/EU um und wurde an § 3 Absatz 6a (neu) BImSchG angelehnt. In dem neu eingefügten Absatz 4 wird der Begriff „BVT- Schlussfolgerung“ definiert. Die Definition setzt Artikel 3 Nummer 12 der Richtlinie 2010/75/EU um und entspricht § 3 Absatz 6b (neu) BImSchG. In dem neu eingefügten Absatz 5 wird der Begriff „Emissi- onsbandbreiten“ definiert. Die Definition entspricht § 3 Ab- satz 6c (neu) BImSchG. Bei der Ausgestaltung der Begriffs- bestimmung der „BVT-Schlussfolgerungen“ bedarf der Be- griff „mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte“ gemäß Artikel 3 Nummer 12 der Richt- linie 2010/75/EU einer Legaldefinition. Dies erfolgt ebenso wie im Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Klam- merdefinition „Emissionsbandbreiten“. Abweichend von den in der Abwasserverordnung festgesetzten Anforderun- gen bzw. Werten handelt es sich bei den Emissionswerten im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU um Bandbreiten von Betriebswerten in den BVT-Merkblättern. Zu Nummer 3 (§ 57) In Absatz 2 setzt der neue Satz 3 Artikel 14 Absatz 1 Buch- stabe a sowie Artikel 15 Absatz 4 Unterabsatz 4 der Richtli- nie 2010/75/EU um. Die neuen Absätze 3 bis 5 gelten nur für Einleitungen aus Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie. Absatz 3 gilt dabei grundsätzlich für vorhandene
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.694 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10486, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 229.706–241.400 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert e1c1be04e2e100de….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP