Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 45 Reinhaltung von Küstengewässern
Stand: 12.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 – 8 A 11825/16Zitiert von 2
- BVerfG, 24.02.2010 – 1 BvR 27/09Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz - Zur Vereinbarkeit von § 136 S 2 WasG SN idF vom 09.08.2004 mit Art 14 Abs 1 GGZitiert von 31
- BVerwG, 25.04.2024 – 7 A 9/23Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung ("Ostsee-Anbindungs-Leitung <OAL> Seeabschnitt Lubmin bis KP 26")Zitiert von 8
- BVerwG, 28.07.2011 – 7 C 7/10Greenpeace-Aktion: Versenken von Natursteinen vor Sylt; Gefahrenabwehr auf Hoher See; Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen ins MeerZitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2026 – 3 L 162/24.Z
- OVG Schleswig, 12.01.2026 – 6 KN 3/24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 30.01.2024 – 17 K 5213/21
- OVG NRW, 09.03.2016 – 20 A 2978/11Zitiert von 3
- VG Wiesbaden, 12.04.2011 – 5 L 366/11.WI
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/45#abs-1 (1) Feste Stoffe dürfen in ein Küstengewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde, in ein Küstengewässer eingebracht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/45#abs-2 (2) In Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen zum Einbringen oder Einleiten von Stoffen in Küstengewässer im Rahmen des marinen Geo-Engineerings gelten die Regelungen des § 3 Absatz 5, des § 5 Absatz 3 und 4 Satz 2, des § 5a und der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist, sowie die Regelungen der auf Grund des § 9 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/45#abs-3 (3) Stoffe dürfen an einem Küstengewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen.