Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz

WHG

§ 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen

Stand: 10.06.2019

Bund154 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/12#abs-1 (1) Die Erlaubnis und die Bewilligung sind zu versagen, wenn

1.
schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder
2.
andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/12#abs-2 (2) Im Übrigen steht die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Behörde.

§ 11c § 13