Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 92 Ladungen
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 31
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.10.2020 – 2 WD 1/20Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen VollstreckungsbeamteZitiert von 31
- BVerwG, 07.08.2012 – 2 WDB 1/12Gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Vorermittlungsverfahren; BeschwerdeverfahrenZitiert von 4
- BVerwG, 14.03.2024 – 2 WDB 12/23Erfolgreiche Beschwerde gegen Ablehnung einer DurchsuchungsanordnungZitiert von 19
- BVerwG, 30.11.2023 – 2 WD 4/23Trennungsgeldbetrug; Überlänge des VerfahrensZitiert von 12
- BVerwG, 13.12.2022 – 2 WDB 8/22Truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung; DiebstahlZitiert von 6
- BVerwG, 02.09.2022 – 2 WDB 6/22Truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung; Speichermedien; Cloud-DienstZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 01.10.2025 – 2 WD 30.24Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Widerruf des Diensteides und Ankündigung des Ungehorsams im EinsatzfallZitiert von 4
- BVerwG, 28.08.2024 – 2 WA 1/24Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines wehrdienstgerichtlichen DisziplinarbeschwerdeverfahrensZitiert von 10
- BVerwG, 11.07.2024 – 2 WA 7/23Prozesskostenhilfe; Entschädigung wegen unangemessener Dauer des disziplinaren Vorermittlungsverfahrens; ungeklärte Rechtsfrage
31 Entscheidungen zu § 92 WDO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 92 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soldatinnen und Soldaten werden zur Hauptverhandlung sowie zu sonstigen Vernehmungen dienstlich gestellt, auch wenn sie Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständige sind oder als Vertrauenspersonen in der Hauptverhandlung angehört werden. Bei der Bekanntgabe des Termins ist der Soldatin oder dem Soldaten die Ladung auszuhändigen. Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten sowie andere Personen werden unmittelbar geladen.