Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 112 Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.06.2025 – 2 WD 18.25Unzulässige Berufung zu Protokoll der Geschäftsstelle des TruppendienstgerichtsZitiert von 1
- BVerwG, 13.08.2025 – 2 WD 27.24Befehlswidrige Fortsetzung einer Nebentätigkeit auch in Zeiten der Krankschreibung; Schriftformerfordernis der BerufungsschriftZitiert von 2
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WDB 7/24Durchsuchung und Beschlagnahme; Smartwatch und Smartphone; externer Datenspeicher (Cloud)Zitiert von 1
- BVerwG, 01.11.2024 – 2 WDB 10/24Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel; VerfassungstreuepflichtZitiert von 2
- BVerwG, 28.02.2024 – 2 WDB 10/23Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; privates Mobiltelefon und darin befindliche SpeichermedienZitiert von 8
- BVerwG, 25.01.2023 – 2 WDB 10/22Auslegung einer Prozesserklärung als BerufungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.09.2021 – 2 WDB 4/21Aussetzung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 3
- BVerwG, 08.09.2020 – 2 WD 18/19Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat an Angestellte der BundeswehrZitiert von 33
- BVerwG, 07.09.2018 – 2 WDB 3/18Verbot einer elektronischen Containersignatur; Übermittlungsmangel; AnwaltsverschuldenZitiert von 19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 112 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/112#abs-1 (1) Im Fall der Entfernung aus dem Dienstverhältnis kann das Bundesministerium der Verteidigung der früheren Berufssoldatin oder dem früheren Berufssoldaten, die oder der gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken nach § 19 des Soldatengesetzes verstoßen hat, die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsleistung zusagen, wenn sie oder er Wissen über Tatsachen offenbart hat, deren Kenntnis dazu beigetragen hat, Straftaten, insbesondere nach den §§ 331 bis 335 des Strafgesetzbuches, zu verhindern oder über den eigenen Tatbeitrag hinaus aufzuklären. Die Nachversicherung ist durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/112#abs-2 (2) Die Unterhaltsleistung ist als Prozentsatz der sich aus der Nachversicherung ergebenden Anwartschaft auf eine Altersrente oder einer entsprechenden Leistung aus der berufsständischen Alterssicherung mit den folgenden Maßgaben festzusetzen:
Die Unterhaltsleistung wird gezahlt, wenn die frühere Berufssoldatin oder der frühere Berufssoldat das 65. Lebensjahr vollendet hat oder eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine entsprechende Leistung aus der berufsständischen Versorgung erhält. Die Höchstgrenzen nach Satz 1 gelten auch für die Zeit des Bezugs der Unterhaltsleistung; an die Stelle der Rentenanwartschaft aus der Nachversicherung tritt die anteilige Rente.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/112#abs-3 (3) Der Anspruch auf die Unterhaltsleistung erlischt bei erneutem Eintritt in den öffentlichen Dienst sowie in den Fällen, die bei einer Berufssoldatin im Ruhestand oder einem Berufssoldaten im Ruhestand das Erlöschen der Versorgungsbezüge nach § 53 des Soldatengesetzes zur Folge hätten. Bestand zum Zeitpunkt der Entfernung aus dem Dienst eine Ehe, erhält die hinterbliebene Ehegattin oder der hinterbliebene Ehegatte 55 Prozent der Unterhaltsleistung. Entsprechendes gilt im Fall einer Lebenspartnerschaft.