Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/37#abs-1 (1) Eine Disziplinarmaßnahme darf erst nach Ablauf einer Nacht verhängt werden, nachdem die Soldatin oder der Soldat nach § 32 Absatz 5 abschließend angehört wurde. Sobald sie oder er zum Entlassungsort in Marsch gesetzt wird, kann die Disziplinarmaßnahme sofort verhängt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/37#abs-2 (2) Die Disziplinarmaßnahme wird durch die dienstliche Bekanntgabe der Disziplinarverfügung an die Soldatin oder den Soldaten verhängt. Das Ehrgefühl ist zu schonen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/37#abs-3 (3) Die Disziplinarverfügung muss bei der Bekanntgabe schriftlich festgelegt sein. Sie muss Zeit, Ort und Sachverhalt des Dienstvergehens, die Schuldform sowie Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme enthalten. Bei der verschärften Ausgangsbeschränkung und bei der verschärften strengen Ausgangsbeschränkung muss sie zusätzlich die Verschärfung enthalten. Eine Abschrift der Disziplinarverfügung ist der Soldatin oder dem Soldaten bei der Verhängung der Disziplinarmaßnahme auszuhändigen. Ist die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden, ist dies hierbei bekannt zu geben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/37#abs-4 (4) Sind nach § 22 Absatz 2 mehrere Disziplinarmaßnahmen nebeneinander zulässig, dürfen sie nur gleichzeitig verhängt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/37#abs-5 (5) Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann eine von ihr oder ihm verhängte Disziplinarmaßnahme nicht mehr aufheben, ändern oder unvollstreckt lassen. Die §§ 39, 51 Absatz 3 und § 58 Absatz 3 bleiben unberührt.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 37 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 31.07.2008 – 2 WDB 1.08
- BVerfG, 20.03.2025 – 2 BvR 110/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Soldatin bzgl Disziplinarmaßnahmen wegen Verletzung der Pflicht zum außerdienstlichen Wohlverhalten (§ 17 Abs 2 S 3 SG) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegungen zum Rechtsschutzbedürfnis nach Eintritt der Tilgungsreife der DisziplinarmaßnahmeZitiert von 2
- BVerwG, 25.04.2019 – 2 WNB 1/19Neufassung der Disziplinarformel durch das TruppendienstgerichtZitiert von 2
- BVerwG, 17.04.2019 – 2 WNB 2/19Neufassung der Disziplinarformel durch das Truppendienstgericht; rechtliches GehörZitiert von 1
- BVerwG, 25.05.2022 – 2 WRB 2/21Zurückhaltung bei privatem Internetauftritt auf einer DatingplattformZitiert von 2
- BVerwG, 12.04.2018 – 2 WNB 3.18Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
Zuletzt entschieden
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