Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 137 Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/137#abs-1 (1) Das Wehrdienstgericht entscheidet, wenn das Wiederaufnahmeverfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/137#abs-2 (2) Gegen das Urteil des Truppendienstgerichts ist die Berufung zulässig.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 137 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.09.2025 – 1 WB 15.24Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im AuslandseinsatzZitiert von 3
- BVerwG, 21.03.2025 – 1 WNB 5.24Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Nachweises des finanziellen Unvermögens; Vertretungszwang bei der Nichtzulassungsbeschwerde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 13.02.2025 – 1 WNB 1.25Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im Wehrbeschwerdeverfahren bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 29.07.2024 – 1 WB 11.24Wehrbeschwerdeverfahren; Einstellung des Verfahrens wegen Fiktion der Antragsrücknahme nach Betreibensaufforderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 22.05.2024 – 1 W-VR 2.24Kein Anspruch auf Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Vorrat ohne konkrete Verwendungsplanung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 19.04.2024 – 2 WNB 1.24Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Einlegung ohne ordnungsgemäße Vertretung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 28.09.2023 – 1 W-VR 18.23Kostenentscheidung bei Klaglosstellung; Ablehnung der Streitwertfestsetzung im gebührenfreien Wehrbeschwerdeverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 14.08.2023 – 2 WDB 7/23Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers
- BVerwG, 07.06.2023 – 1 WNB 5.23Vertretungserfordernis im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach der WBO; Unzulässigkeit bei fehlender Vertretung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 137 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.