Gesetze / Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
WBVG§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 18.02.2021 – III ZR 175/19Jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis: Auf Treu und Glauben gestütztes Auskunftsbegehren eines Trägers der öffentlichen JugendhilfeZitiert von 27
- SG Ulm, 15.06.2023 – S 13 SO 2090/21
- LSG NRW, 11.12.2013 – L 20 SO 491/13 B ERZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Verträge über
1.
Leistungen der Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
Leistungen der Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke,
3.
Leistungen im Sinne des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch,
4.
Leistungen, die im Rahmen von Kur- oder Erholungsaufenthalten erbracht werden.