Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVfG

§ 64 Form des Antrags

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund16 Entscheidungen

Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.

§ 63 § 65