Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/59#abs-1 (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/59#abs-2 (2) Ein Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 ist ferner nichtig, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/59#abs-3 (3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrags, so ist er im Ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
Wird zitiert von 202 Entscheidungen zu § 59 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 6/25Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 8/25Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 9/25
- VG Berlin, 09.09.2022 – 19 L 112/22Zitiert von 11
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 – 1 S 1949/13Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 – OVG 4 B 28.14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 15.10.2025 – 8 K 5491/23
- VG Regensburg, 29.07.2025 – RN 4 E 25.1699
- BGH, 16.05.2025 – V ZR 133/24Vertrag über Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach Ausgleichsleistungsgesetz; Beteiligung der Privatisierungsstelle am Erlös; Verjährung des Anspruchs des Erwerbers auf Auskehr von NutzungsentgeltenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 59 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.