Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 53 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/53#abs-1 (1) Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/53#abs-2 (2) Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Soweit der Verwaltungsakt einen Anspruch auf künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt hat, bleibt es bei der für diesen Anspruch geltenden Verjährungsfrist.
Wird zitiert von 281 Entscheidungen zu § 53 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.11.2021 – 1 BvL 1/19Festsetzungsverjährung bei ErschließungsbeiträgenZitiert von 79
- BVerwG, 06.09.2018 – 9 C 5/17Erschließungsbeitragsrecht; zeitliche Grenze der Beitragserhebung; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GGZitiert von 76
- VG Cottbus, 28.05.2015 – VG 5 K 737/11Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 – 4 S 2237/15Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Studiumskosten eines als Kriegsdienstverweigerer anerkannten früheren Soldaten auf Zeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- BVerwG, 17.03.2016 – 3 C 7/15Verjährung Zinsanspruch bei Rückzahlung einer ExtensivierungsbeihilfeZitiert von 22
- BSG, 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 RSozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Feststellung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt - Vorrang der 4-jährigen Verjährungsfrist - Sonderregelung - Hemmung einer bereits laufenden Verjährungsfrist - weitere Verwaltungsakte zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs - Übergang in 30-jährige Verjährungsfrist - MahnschreibenZitiert von 38
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 21.04.2026 – VG 14 K 742/22
- BSG, 05.03.2026 – B 7 AS 15/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Verjährung des Erstattungsanspruchs - Vierjahresfrist - Hemmung - Neubeginn der Verjährung - unanfechtbarer Stundungsbescheid mit Ratenzahlung - AnerkennungshandlungZitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2025 – 4 L 20/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 53 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.