Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 12
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/12#abs-1 (1) Die Vorschriften des § 11 gelten für das Oberverwaltungsgericht entsprechend, soweit es über eine Frage des Landesrechts endgültig entscheidet. An die Stelle der Revisionssenate treten die nach diesem Gesetz gebildeten Berufungssenate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/12#abs-2 (2) Besteht ein Oberverwaltungsgericht nur aus zwei Berufungssenaten, so treten an die Stelle des Großen Senats die Vereinigten Senate.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/12#abs-3 (3) Durch Landesgesetz kann eine abweichende Zusammensetzung des Großen Senats bestimmt werden.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 12 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 14.09.2006 – 9 B 2.06Zitiert von 23
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 – 3 S 2590/18Nutzungsuntersagung nach § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO: Erfüllung des Tatbestands bereits bei formeller Illegalität der Nutzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 – 1 S 1010/13Zitiert von 6
- BVerwG, 06.06.2023 – 8 B 48.22Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision betreffend die Festsetzung eines IHK-Grundbeitrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 13.04.2021 – 30 GS 2/20Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen der StaatswohlgefährdungZitiert von 2
- BVerwG, 13.04.2021 – 30 GS 1/20Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen der StaatswohlgefährdungZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 09.09.2025 – 1 A 710/17
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 – 8 S 2135/21Zitiert von 4
- BVerwG, 21.06.2018 – 4 BN 34/17Ausfertigung eines mehrseitigen Bebauungsplans; Vorlagepflicht nach § 12 Abs. 1 VwGOZitiert von 27
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.