Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 32
Stand: 10.06.2019
Der ehrenamtliche Richter und der Vertrauensmann (§ 26) erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 32 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.05.2026 – 7 B 16.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision betreffend die Genehmigung von Windenergieanlagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 04.05.2022 – 1 B 43.22Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegungsanforderungen bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 04.05.2022 – 1 B 42.22Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Tatsachenfrage im Asylrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 04.01.2022 – 1 B 94.21Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Asylverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 28.03.2019 – 4 B 40/18Zurückweisung einer NichtzulassungsbeschwerdeZitiert von 32
- VG Stuttgart, 22.08.2024 – 10 K 2867/22
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 04.02.2015 – 1 A 1033/14Zitiert von 9
- VGH Hessen, 04.02.2015 – 1 A 2172/13Zitiert von 3
- VGH Hessen, 18.11.2014 – 1 A 1071/12Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.05.2004 Ausfertigung
§ 32 geändert durch Artikel 4 Abs. 26 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I 718)
BGBl. 2004 I S. 718
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.